Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
(Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union)
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Su.-Ro., ihre Mitgliedsgemeinden und die angeschlossenen Verbände (Schulverband Neukirchen-Etzelwang, Zweckverbände zur Wasserversorgung der Bachetsfeldgruppe und der Schmidtstadtgruppe) legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Wir informieren Sie deshalb mit den nachfolgenden Ausführungen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Anträge sowie bei Ihren sonstigen Kontakten mit der Verwaltungsgemeinschaft.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung:
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1, D-92259 Neukirchen b. Su.-Ro.
Telefon: 09663 9130-0, E-Mail: info@vg-neukirchen.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigungen, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie für einen Widerruf der Erlaubnis zur Verarbeitung wenden Sie sich an den Interkommunalen behördlichen Datenschutzbeauftragten,
Herrn Josef Schlegl, Herbert-Falk-Str. 5, 92256 Hahnbach
Telefon: 09664/ 91 34-15
Fax: 09664/ 91 34-34
Mail: datenschutz@hahnbach.de
Homepage: www.hahnbach.de
- Zwecke und rechtlicher Hintergrund der Verarbeitung:
Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Su.-Ro. erhebt, verwendet, verarbeitet und speichert persönliche Daten ihrer Bürger für eine Vielfalt von Aufgaben, deren Beschreibung den Rahmen dieser Information sprengen würde. Auch Ihre persönlichen Daten werden bei uns für eine bestimmte Verwaltungstätigkeit vorgehalten, deren Wahrnehmung uns vom Gesetzgeber zugewiesen ist oder von Ihnen selbst auf Grund einer Eingabe oder eines konkreten Antrags veranlasst wurde. Es wird dabei ausschließlich auf diejenigen Daten zurückgegriffen, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, zur Antragsbearbeitung oder zu einer Vertragserfüllung zwingend erforderlich sind oder die entsprechend Ihrer Einwilligung verwendet werden dürfen. Dementsprechend kann es passieren, dass wir Anträge nicht bearbeiten oder Verträge nicht erfüllen können, wenn wir die zu diesem Zweck erforderlichen Daten von Ihnen nicht erhalten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist einerseits in den verschiedenen Fachgesetzen zu finden, zu deren Ausführung die Verwaltungsgemeinschaft bzw. ihre Mitgliedsgemeinden und die angeschlossenen Zweckverbände zuständig sind. Ferner findet sich in Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetztes die allgemeine Befugnis einer öffentlichen Stelle zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Das bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass Sie auf einzelnen Rechtsgebieten zur Angabe von persönlichen Daten sogar gesetzlich verpflichtet sind.
Weitergehende und detaillierte Informationen, für welche einzelnen Zwecke und im Rahmen welcher Rechtsvorschriften genau Ihre Daten erhoben werden, erfahren Sie auf Nachfrage von den sachbearbeitenden Personen im Rathaus Neukirchen. Dort wird Ihnen auf Wunsch auch mitgeteilt, an welche Stellen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft oder an welche anderen Behörden eine Datenweitergabe erfolgt und ob auch Dritten außerhalb von öffentlichen Stellen Ihre Daten mitgeteilt werden. Auch Auskünfte zur Dauer der Datenspeicherung können Sie in diesem Zusammenhang erhalten. - Ihre Rechte als Betroffene:
Sie haben ein Recht darauf, dass Ihnen die im vorangegangenen Absatz genannten Detailinformationen von den Sachbearbeitern auch erteilt werden, insbesondere auf welche Rechtsgrundlage sich unsere Datenerhebung, -verarbeitung und-speicherung stützt und an welche Stellen und in welchem Umfang Ihre Daten weiter gegeben werden.
Ferner haben Sie grundsätzlich das Recht auf
– Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
– Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO)
– Löschung („Recht auf Vergessenwerden“ – Art. 17 DSGVO)
– Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
– Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
– Datenübertragbarkeit unter bestimmten Umständen (Art. 20 DSGVO)
Falls Sie von diesen Rechten Gebrauch machen wollen, prüft die Verwaltungsgemeinschaft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sie haben außerdem ein Beschwerderecht bei:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Postfach 22 15 19, 80502 München
Telefon 089 212672-0, Fax 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen, Ihre Mitgliedsgemeinden, die angeschlossenen Wasserzweckverbände und den Schulverband Neukirchen-Etzelwang durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs wird dadurch nicht berührt.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Ihr Anliegen dann nicht mehr weiterverfolgt werden kann.
Auf Nachfrage bei Ihrem/r Sachbearbeiter/in erhalten Sie einen Ausdruck dieses Informationsblattes.
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Telefon: 09663 / 9130-0
Fax: 09663 / 9130-30
Mail: info@vg-neukirchen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 – 12.oo
Dienstag: 8.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00
Mittwoch: 8.00 – 13.30
Donnerstag: 13.00 – 18.30
Freitag: 8.00 – 12.00